Beratungshilfe

 

Rechtsberatung für Bürger mit geringem Einkommen


Was ist Beratungshilfe?

 Die Beratungshilfe ist eine Sozialleistung für Rechtssuchende Bürger, die die Kosten für die Beratung oder Vertretung durch einen Anwalt nicht aufbringen können.

Die Beratungshilfe ist beim Rechtspfleger des für Sie zuständigen Amtsgericht zu beantragen

Sie erhalten einen Berechtigungsschein, mit dem Sie unsere Dienste in Anspruch nehmen können.